Wasser- und Abwasser­zweckverband

"Nieplitz"


Information zur Installation eines Gartenwasserzählers


Entsprechend der Schmutzwassergebührensatzung vom 09.01.2024 und den Ergänzenden Bedingungen Wasserversorgung des WAZ „Nieplitz“ vom 04.05.2011 können Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen gelangt sind, auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgesetzt werden.

Der Nachweis obliegt dem Gebührenpflichtigen und erfolgt durch geeichte und vom Zweckverband zugelassene Unterzähler (Gartenwasserzähler).

Der Einbau, Wechsel und die Unterhaltung der Gartenzähler sind vom Kunden selbst zu veranlassen und auf eigene Kosten vorzunehmen.

Eine kostenpflichtige Abnahme (Verplombung) und Registratur durch den WAZ "Nieplitz" ist notwendig.

Folgende Hinweise sind zu beachten:
– Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
– Der Gartenwasserzähler ist entsprechend dem Eichgesetz 6 Jahre nach Eichdatum nachzueichen bzw. auszutauschen.
– Der Gartenwasserzähler ist fest zu installieren. Ventil- und Zapfhahnzähler sind zur Messung nicht zulässig. Der Einbau hat durch ein in das Installateurverzeichnis des WAZ „Nieplitz“ eingetragenes Installateurunternehmen zu erfolgen.
– Der Gartenwasserzähler ist frostsicher mit Absperrarmaturen zu installieren.

Für die Erstabnahme, Verplombung und Registrierung eines Unterzählers (Gartenwasserzähler) sind je Unterzähler 35,00 € zuzüglich gesetzlicher MwSt. zu entrichten. Jede weitere Erstabnahme, Verplombung und Registrierung von Gartenwasserzählern beim selben Kundenbesuch auf demselben Grundstück kostet 25,00 € zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Die Abnahme eines neuen aber bereits registrierten Gartenwasserzählers kostet 20,00 € zuzüglich gesetzlicher MwSt. Die Abnahme weiterer neuer aber bereits registrierter Gartenwasserzähler auf demselben Grundstück beim selben Kundenbesuch kostet 10,00 € zuzüglich gesetzlicher MwSt.

Unsere Mitarbeiter im Verwaltungsbereich stehen Ihnen gern für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.